Aktuelles 26 Januar, 2026 Die Anzeige von Änderungen durch die Steuerpflichtigen ist notwendig um die Grundsteuer-Bemessungsgrundlagen aktuell zu halten. Informationen vom Bayerischen Landesamt für Steuern (siehe Flyer) Grundsteuer_Anzeige_von_AenderungenHerunterladen