
Zweckverband zur Wasserversorung der Paartalgruppe
Marktplatz 1,
86558 Hohenwart
Tel: +49 (0)8443 6912
Störungsnummer: +49176 40462132
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,91 Euro netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 100,00 Euro netto/Jahr
bis 10 m³/h 250,00 Euro netto/Jahr
bis 16 m³/h 400,00 Euro netto/Jahr
bis 25 m³/h 625,00 Euro netto/Jahr
über 25 m³/h 1.000,00 Euro netto/Jahr.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 100,00 Euro netto/Jahr
bis 6,0 m³/h 250,00 Euro netto/Jahr
bis 10,0 m³/h 400,00 Euro netto/Jahr
bis 15,0 m³/h 625,00 Euro netto/Jahr
über 15,0 m³/h 1.000,00 Euro netto/Jahr.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,50 Euro netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, so wird der Bauwasserverbrauch pauschal festgelegt, dabei werden für
1. für ein Einfamilienhaus oder ein Bauvorhaben gleicher Größe 150,00 Euro netto
2. für jede weitere Wohneinheit 50,00 Euro netto
berechnet. Der Zweckverband behält sich für größere Bauvorhaben eine Abrechnung nach dem Wasserverbrauch (Messung durch Wasserzähler) vor.

